Dies ist wichtig, um die Kindertagesbetreuung auch für das Kita- Jahr 2021/22 (01.08.2021 - 31.07.2022) optimal planen und vorbereiten zu können
Wenn Sie eine Abmeldung vom Besuch der Kindertagesstätte, eine An- bzw. Abmeldung vom Früh-dienst, eine An- bzw. Abmeldung vom Mittagessen oder einen Wechsel der Betreuungszeit anstreben, füllen Sie hierzu bitte einen entsprechenden Um- bzw. Abmeldevordruck in der Kindertagesstätte aus.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Leitung.
Da sich der Rechtsanspruch für eine Betreuung in Krippe und Kindergarten auf eine Halbtagesbetreuung bezieht, möchten wie Sie zudem bitten - bei einer Ganztagsbetreuung in der Krippe, Hortbetreuung, Dreivierteltags- oder Ganztagsbetreuung im Kindergarten - bis zum 28.02.2021 aktuelle Arbeitszeitnachweise beider Elternteile (bzw. des alleinerziehenden Elternteils) vorzulegen.
Bitte verwenden Sie hierfür ausschließlich den Vordruck der Stadt Burgwedel.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorzulegen, sprechen Sie bitte die Leitung der Kindertageseinrichtung an. Diese wird sich ggf. auch mit dem Familien- und Kinderservicebüro bzgl. einer Klärung in Verbindung setzen.
Sollten Sie keine Arbeitszeitnachweise bis zum 28.02.2021 abgegeben haben und auch insoweit kein Gespräch mit der Leitung Ihrer Einrichtung geführt haben, so müssen wir davon ausgehen, dass Sie nur einen Platz innerhalb des Rechtsanspruches (08:00Uhr - 13:00Uhr) benötigen. Somit würden wir dann die Betreuungszeit für Ihr Kind ab dem 01.08.2021 auf den Rechtsanspruch reduzieren.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Töpfer